rechtliches

Beckenkörper, Bauweise, Abdichtung (Folie Polyester etc.), Fliesen, Beton-Sanierung, etc.

Moderatoren: Amateur, Axel Zdiarstek

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trebor
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rechtliches

Beitrag von trebor »

Hallo,

wir wollen nächstes Jahr in unserem Grundstück einen Pool erichten (7m lang 3 m breit 1,2m hoch). Das problem ist, unser Nachbar zeigt uns wegen jeder Kleinigkeit an. Braucht man für solch einen Pool eine Baugenehmigung?

Vielen Dank,

Robert
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Andy1212
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Beitrag von Andy1212 »

Hallo

Frag doch einfach mal auf der Verwaldung noch. Ich habe damals keine gebraucht.
Aber ich habe auch nicht solche Nachbarn. Lad ihn doch wenn der Pool fertig ist zum baden ein und wenn er im Wasser ist fällt Dir ausversehen der Fön rein :twisted: :shock:


MfG Andy
Axel Zdiarstek
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Beitrag von Axel Zdiarstek »

hallo trebor,

also eine baugenehmigung brauchst du nicht !
wenn du so einen lieben nachbarn hast solltest du aber einen mindestabstand von 3 m zur grundstücksgrenze einhalten.
als nächstes musst du der " verkehrssicherheitspflicht" nachkommen. ( siehe meine HP ../ schlagwörter )

mit freundlichen grüßen
Axel
Zuletzt geändert von Axel Zdiarstek am 25.10.2006, 14:30, insgesamt 1-mal geändert.
metzi
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Beitrag von metzi »

Hallo trebor,
ich weiß nicht in welchem Bundeland Du wohnst, denn es gibt da leichte Unterschiede.
Meistens sind Becken bis 99 m³ genehmigungsfrei. Es gilt hier dann auch kein Abstand von 3m (Axel) dies greift meistens erst ab einer Höhe von 1,5m (Zaunhöhe). 3m gilt oft nur bei der Wohnbebauung aber nicht bei
Garagen, Schuppen und Pools.
Kommt aber auf den Lageplan deines Gebietes an.
Du brauchst nun einen Lageplan Deines Hauses und mußt schauen, ob
dort ein Bauverbot eingezeichnet ist. Bei einem Bauverbot mußt Du das Becken auch unter 100 m³ formell genehmigen lassen ( kostet in der Regel 100 Euro) dann wird es in den Lageplan aufgenommen. Ist aber kein großer Akt- nur Lage von Hand einzeichnen und abgeben.
Am besten Du fragst mal unverbindlich bei Deinem zuständigen Baurechtsamt unverbindlich an oder mach gleich eine Bauvoranfrage,
die kostet nichts und Du hast es schriftlich ( für den Nachbarn).
Gruß
metzi
roadrunner
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Beitrag von roadrunner »

Hallo metzi,

nur als kurze Info:
Eine Bauvoranfrage ist nicht kostenlos. In unserer Gemeinde kostet es eine Bearbeitungsgebühr von mindestens 54,-- Euro. Und jede Änderung aufgrund von Bedenken des Bauamtes kostet nochmal. Der Betrag ist allerdings wohl von Gemeinde zu Gemeinde wieder verschieden.
Gruß, Thomas
metzi
Beiträge: 92
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Beitrag von metzi »

Hallo Robert,
ganz schön heftig für ne Anfrage.
Aber da ist es bei jeder Komune anders.Bei uns kostets nichts.
Aber entscheident für so ne Überlegung ist der Lageplan und/oder der
Bebauungsplan. Den sollte es gratis beim Amt geben. Sollte!!
Dann kann man ja mit einem Mitglied des Gemeinderates abklären ob es
schwierigkeiten geben kann oder nicht.Der sollte ihn zumindest richtig lesen können. Das dürfte auch gratis sein.
In meinem Fall:
Ich bin ein GRat und habe vorsichtshalber meinen Pool 3x6x1,5 genehmigen lassen ( da Bauverbot bei mit vorhanden)
Bei meinem Nachbar ( Becken 3,5x7x1,5) reichte der kurze Dienstweg. Das war ein Anruf beim Baurechtsamt , nur zu Sicherheit, da kein Bauverbot vorhanden war.
Aber der Pool war genehmigungsfrei.
Der Anruf beim Baurechtsamt dürfte überall gratis sein.
Was schriftliches kostet leider immer Geld.
Gruß
metzi / Michael
metzi
Beiträge: 92
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Beitrag von metzi »

Noch ein kleiner Nachtag.
Die Bauvoranfrage kommt zu uns in den Bau-rat. Der ist kostenfrei.Da gibts dannauch nur schriftlich ob Bedenken vorliegen oder nicht.
Das reicht aber meistens für nen kritischen Nachbarn.
Verbindliche Anträge kosten auch bei uns immer Geld.
Gruß metzi
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