Pool-Umzeunung

Beckenkörper, Bauweise, Abdichtung (Folie Polyester etc.), Fliesen, Beton-Sanierung, etc.

Moderatoren: Amateur, Axel Zdiarstek

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PeterPipka
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Pool-Umzeunung

Beitrag von PeterPipka »

Hallo alle zusammen.

Ich habe mir ein INTEX Easy Set Pool (360 cm x 90 cm) zugelegt.
Der Pool erreicht allerdings nur eine Wassertiefe von 65 cm.

Das Wasser steht am unteren Rand des Luft-Ringes und der Wasserbauch ist ganz schön groß. Sollte ich da einfach mehr Wasser einfüllen?

Allerdings ist das nicht mein Hauptproblem. Wir haben neu gebaut und haben noch gar keinen Zaun. Jetzt habe ich mitbekommen das die Nachbarn angst um ihre Kinder haben.
Muss ich den Pool einzäunen? (Wassertiefe ist nur 65 cm)
An was muss ich denken?

Ich hoffe das mir jemand eine Antwort geben kann.
Axel Zdiarstek
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Beitrag von Axel Zdiarstek »

hallo peter,

schau mal auf meine hp.../ schalgwörter / verkehrssicherungspflicht

und dann entscheide selbst.

mit freundlichen grüßen
Axel
PeterPipka
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Verkehrssicherheit

Beitrag von PeterPipka »

Danke für deine Antwort.

Die Antwort macht mich nicht wirklich Glücklich.
Das bedeutet ja, das ich bei dem etwas größerem Planschbecken eine irre teure Sicherheitsabdeckung kaufen müsste.

Es fällt mir natürlich schwer hier etwas zur Entscheidung des OLG zu sagen, den ein tödlicher Unfall ist immer etwas schlimmes. Allerdings bedeutet dieses Urteil ja auch das der Besitzer einer großen Fütze auf seinem Grundstück diese absichern muss. Den auch da könnte ja ein Kind ertrinken.

Ich muss mal klären ob es da bestimmte Mindest tiefen gibt. Den in dem von dir geschilderten Fall ist ja die rede von 1,10 Meter tiefe. und einer Rand höhe von 20 cm. Bei mir müsste das Kind erst einmal eine Höhe von ca. 85 bis 90 cm überwinden um dann in eine 65 cm tiefen und 9m³ großen Pool zu fallen.

Ich finde das der Wert einer Sicherheitsplane (ca. 500€) zum Wert des Beckens (ca. 200€) nicht gerechtfertigt ist.

Bei richtigen echten Pools kann ich das ja noch verstehen, aber doch nicht bei Plantschbecken.


Gruß

Peter
Axel Zdiarstek
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Beitrag von Axel Zdiarstek »

hall peter,

ich sage dir nicht ! du kannst das so stehen lassen ... aufsicht sollte schon sein. eine abdeckung hilft bei intex auch nicht ... einmal gegengetreten und es schwappt gewaltig ....

mit freundlichen grüßen
Axel
PeterPipka
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Abdeckung.

Beitrag von PeterPipka »

Nene,

bitte nicht falsch verstehen.
Ich bin ja froh das du mir geantwortet hast. Den mein Meinung und das was im aller schlimmsten Fall ein Richter daraus macht, ist ja was ganz anderes.

Ich glaube jedoch das ich eine Lösung gefunden habe.

Ich habe durch Zufall das Becken auf Decken und dann auf eine Stabile Abdeckplane gestellt (Mit Gewebe). Diese Plane schaut an den Rändern über und hat teilweise an den richtigen Stellen Ösen, und an den Anderen kann ich Ösen einpressen. Jetzt lege ich über das Becken eine zweite Abdeckplane (Mit Gewebe). Stanze vorher zwei drei Ablauf löcher in die Mitte der Plane, so das Regenwasser ablaufen kann. Versehe die Ränder ebenfalls mir Ösen und verbinde jetzt die Untere Plane mit der Oberen Plane mit einem Seil, das ich an den Enden mit einem Schloss verschließen kann. Jetzt kann dort kein Kind mehr unbeabsichtigt hineinkrabbeln. Die Plane kann auch nicht mehr mit einem darauf liegenden Kind ins Wasser eintauchen und durch gegen treten, kann maximal Wasser austreten.

Ich denke mal das es sich dann um genügend Schutz handelt. Es ist mir zwar völlig klar das du mir diese Frage Juristisch nicht beantworten kannst, Jedoch habe ich bei dieser Lösung ein gutes Gefühl.

Gruß

Peter

Und danke für deine Antworten, sie haben mir weitergeholfen.
Axel Zdiarstek
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Beitrag von Axel Zdiarstek »

nope.

Axel
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