Seite 1 von 1

Bauverordnung für Pool's in NRW ?

Verfasst: 28.04.2006, 23:46
von JanBolle
Hallo

Gibt es aus baurechtlicher Sicht irgend etwas zu beachten in NRW?
Ich möchte mein Pool ( Durchmesser 4m und Tiefe 1,5m )in meinem Garten einlassen , so das nur noch ca 20 cm herausschauen .

Vielen Dank für eure Hilfe .(':shock:')
Shocked

Jan

Verfasst: 29.04.2006, 00:06
von melpool hilfe
Hallo Jan,

frag am besten Deine Gemeinde, jede Gemeinde kann in der Gemeindeordnung eigene Bestimmungen treffen, in der Regel wird das wohl kein Problem sein.

Gruß Ulli K.

Verfasst: 05.05.2006, 19:18
von metzi
Hallo Ulli,
der Tip mit der Gemeinde war nicht sooooo schlecht.
Aber in diesem Fall greift die Landesbauordnung auch in NRW.
Die Gemeinde ist autonom fürs Abwasser zuständig.
Gruß aus Schwaben
metzi

Verfasst: 05.05.2006, 19:18
von metzi
Jetzt aber bitte kein "gähn"

Verfasst: 05.05.2006, 21:20
von melpool hilfe
Hallo Metzi,

Wo reichst Du denn in NRW ggf. einen Bauantrag ein?

Gruß Ulli K.

Verfasst: 06.05.2006, 06:17
von metzi
Hallo Ulli,
beim Baurechtsamt.
Stimmt , ist meistens bei der Gemeindeverwaltung.
Es stimmt halt nicht, daß es ein "Gemeindegesetz" ist.
Man kann sich z.B. unter www.baurecht.de/Landesbauordnung schon
im Vorfeld schlau machen. Muß sich auch ne Gemeinde daran halten -
ist einklagbar .
Gruß
metzi

Verfasst: 06.05.2006, 07:46
von Axel Zdiarstek
hallo bolle,

du kannst dein schwimmbecken bis 100 m³ ohne irgend einen antrag zu schreiben bauen. abstand zu nachbargrenze kann sich als tücke erweisen , der muss 3 m betragen .... aus lärmschutzgründen ! ( was ich nun nicht verstehen kann !!!!! )

es ist egal ob du in bayern oder berlin oder nrw wohnst.....

mit freundlichen grüßen
Axel

Verfasst: 06.05.2006, 10:26
von metzi
Hallo Axel,
100m3 ist in den meisten/allen wohl so. Trotzdem LBVO - siehe oben-beachten.Hier kann jedes Land machen wie es will!!
Wo hast Du denn das mit dem Lärmschutz her???
Bei geräuschemissionen kommt es immer auf das Wohngebiet an.
Die Gemeindeordnung kann lediglich die Mittagszeiten ( z.b.Rasenmähen - alles über 70 dbA) festlegen.
Lärmgrenzen werden je nach Gebiet erlassen -Reines Wohngebiet, Mischgebiet, Gewerbegebiet u.s.w.Ist ein Bundesemissionsgesetz.
Grenzabstände(keine Wohnbebauung) werden im Nachbarschaftsrecht geregelt.
Einen Pool der keine Umrandung höher als 1 m hat, kannst Du bei uns z.B. theoretisch 10 cm neben die Grenze setzten.
Gruß
metzi

Verfasst: 06.05.2006, 15:27
von Axel Zdiarstek
hallo metzi,

darüber bin ich hier in berlin gestolpert .... hatte da noch nie was von gehört .... bis letztes jahr ...

warum das nun gerade mit lärmschutz begründet wird ist wohl eines der ungelösten geheimnisse der menschheit .... :twisted:

mit freundlichen grüßen
Axel

Verfasst: 06.05.2006, 16:17
von melpool hilfe
Also zusammenfassend:

Ansprechpartner ist in der Regel die Gemeinde, die sich natürlich auch an eine Menge Bundes- und Landesvorgaben / -gesetze halten muß, aber eben auch verschärfend regulieren darf und dies oft auch tut!

Gruß Ulli K.

Verfasst: 07.05.2006, 11:25
von metzi
Hallo Ulli,
der Link zu der LBVO sollte doch nur zur vorabinfo für "Neubauer" sein.
Gruß
Metzi

Verfasst: 16.05.2006, 09:23
von JanBolle
Erst einmal vielen Dank an alle für euer Ratschläge und Hinweise .
Ich habe in der Landesbauornung nachgeschaut und muss gestehen sehr viel schlauer bin ich dadurch nicht geworden . Deshalb nocheinmal ein extra Dank an Axel - war alles kurz , knapp und verständlich - denn da mein Becken nur etwa 18000 l fast dürfte es somit keine Probleme geben .

Gruß und Dank

JanBolle

Verfasst: 16.05.2006, 11:46
von melpool hilfe
Hallo Jan Bolle,

die Landesbauordnung ist sicherlich einer der zu berücksichtigenden Rahmen. Die Gemeinde kann aber z. B. verschärfende Regelungen bzw. Verbote erlassen. Also wenn Du sicher sein willst, frag Deine Gemeinde!

Gruß Ulli K.