Sturmschaden / Versicherung?

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Marco78
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Sturmschaden / Versicherung?

Beitrag von Marco78 »

Der Sturm am Wochenende hat unser Stahlwandbecken ziemlich geknickt. Ich weiss auch nicht, wem mehr, den Pool oder uns.

Wie auch immer. Es war wohl zu wenig Wasser drin und der Wind zu stark. Der Stahlmantel ist mehrmals so eingeknickt, das er mit den spitzen auch ein paar Löcher in die Folie gemacht hat.

Ich sah mich im Frühjahr schon mit Hammer und Folie und Kleber den Schaden beheben. Doch als meine Eltern zu besuch waren meinte mein Vater, das es evtl die Haftpflichtversicherung bezahlen würde. Hausrat- wohl deshalb nicht, weil der Pool nicht im/am Haus ist.

Hatte schonmal jemand einen solchen Fall, wo es eine Versicherung gab, die den Schaden bezahlt hat?
Wenn ja, was für eine Art der Versicherung ware es?

PS: Im Forum habe ich schon gesucht aber nichts gefunden. Und Google denkt das ich A: Einen Pool im Keller habe, der ausgelaufen ist oder ich B: Grade am Pool liege und mir Gedanken über meine Absicherung mache.
Axel Zdiarstek
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Beitrag von Axel Zdiarstek »

hallo marco,

eine versicherung zahlt nur bei "fremdverschulden".
mit viel glück ( und einem guten vertreter ) kommt deine hausrat dafür auf, alles andere kannst du wohl vergessen.

sprich mit deinem versicherungsvertreter ....

mit freundlichen grüßen
Axel
Marco78
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Beitrag von Marco78 »

Wenn ich mein Auto selbsrverschuldet gegen ein Baum fahren würde, würde die KFZ-Haftpflicht alles Glas bezahlen was kaputt ist. Die Vollkasko sogar alles.

Sicherlich stimmt es, das ein Vertreter der Versicerung es am besten sagen kann, welcher Fall genau bezahlt wird und welcher nur wenn man die 17. Option mit abgeschlossen hätte. Aber wenn man nicht alle Versicherungen bei einer Gesellschaft hat wird das erstmal ein blindes telefonieren.

Ich werd dann wohl mal bei der Hausrat anfangen.

Dennoch muss es doch eine Versicherung geben, die für soetwas aufkommt. Unser Pool war nun nicht sonderlich teuer, andere haben aber viele tausend Euro dafür ausgegeben. Und einige davon jeden Cent dafür einzeln zusammengespart. Ich glaube nicht, das die es einfach so hinnehmen wenn ein Sturm alles zerstört.
roadrunner
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Beitrag von roadrunner »

Hallo Marco,

die Hausratversicherung zahlt keine Sturmschäden am Pool, die ist nämlich nur für Dinge zuständig, die sich im Haus befinden.
Üblicherweise werden Sturmschäden von der Wohngebäuderversicherung übernommen. Allerdings ist es bei den meisten Gesellschaften so, das der Pool extra versichert werden muss. Frag am besten bei Deiner Gesellschaft, ob Dein Pool mitversichert ist oder nicht.
Gruß, Thomas
Uwe Kreitmayr
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Beitrag von Uwe Kreitmayr »

Hallo Marco,
interessante Frage. Antwort weiß ich auch nicht. Mach dich schlau und lass uns an deinen Erkenntnissen teilhaben.

Ich stelle mir vor, du sitzt im Garten und schaust dir deine Briefmarkensammlung an. Auf einmal eine Sturmboe und ein Teil der Marken sind weggeblasen.
Dumm gelaufen oder Versicherungsfall???

Fliegen ein paar Dachplatten weg, ist das ein Fall für die Gebäudeversicherung. Gehört ein Becken zum Gebäude?

Abgrenzung Hausrat - Gebäude ???? alles was beweglich ist, ist Hausrat also Teppich, alles was fest ist, ist Gebäude, also Teppichboden.???

Haftpflicht??? Wer haftet bei Strum ??? Gott??? oder sein Stellvertreter auf Erden der Papst??? Ob der dafür eine Haftpflichtversicherung hat.

Zu wenig Wasser im Pool, fahrlässig oder grob fahrlässig????

MfG
uwe
Axel Zdiarstek
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Beitrag von Axel Zdiarstek »

@ uwe,

wenn die blaue mauritzius mit wegflatter ist es sehr dumm gelaufen ....


Axel
discofreund
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Beitrag von discofreund »

Hallo Marco,

habe mit Interesse dein Problem gelesen.
und wollte mal fragen wie die sache ausging?
Habe ein ähnliches Problem, und auch niemanden der zahlen möchte.

freue mich auf antwort

mfg
jens
Gebert
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Beitrag von Gebert »

Hallo,

wie ist das eigentlich mit dem Versichern und Personenschaden.
Muss ich mein Pool (Durchmesser 3 ,90 m -Wasserhöhe 1.10 m)
auf Personenschaden versichern. der Pool steht auf dem Boden.
Hat da jemand Erfahrung. Es könnten ja mal Kinder,
Jugendliche (nachts), oder auch Betrunkene in den Pool Steigen und Ertrinken

Gruss Gebert
Uwe Kreitmayr
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Beitrag von Uwe Kreitmayr »

Hallo Gebert,

wenn du etwas tust, was andere schädigt, musst du ggf. dafür haften.

Wenn dein Tun eine Gefährdung anderer darstellt könnte, musst du Schutzmaßnahmen treffen.
Als Halter eines bissigen Hundes sollte das Grundstück einen entsprechend Zaun haben.

Da man nicht gegen alle Fälle vorsorgen kann (Dachplatte fällt vom Dach und trifft Postzusteller), solltest du für Haus und Grund eine entsprechende Haftpflichtversicherung haben.

Dies ist die Antwort eines Laien, ruf doch mal deine Versicherung an und lass uns die Antwort wissen.

MfG
uwe
Axel Zdiarstek
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Beitrag von Axel Zdiarstek »

hallo gebert,

es gibt dei sog. "verkehrssicherungspflicht" wenn was passiert ( personenschaden ) wird keine versicherung zahlen, weil du warst fahrlässig und schon sind sie raus.

dazu mehr auf meiner HP.../ schlagwörter - verkehrssicherungspflicht

mit freundlichen grüßen
Axel
Uwe Kreitmayr
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Beitrag von Uwe Kreitmayr »

Dies ist die Antwort eines Laien, ruf doch mal deine Versicherung an und lass uns die Antwort wissen.
Ich habe mal meine Versicherungsmakler und bei der Versicherung angerufen. :evil:

(Frage: Trage ich als Vermieter eines Hauses mit Garten und Teich Verantwortung für Schäden an ertrunkene Kinder des Mieters bzw. dessen Besucher? Soll ich den Teich zuschütten? Was ist mit den Bäumen von denen Kinder fallen können, soll ich die fällen?)

Beide rieten mir einen Rechtsanwalt zu fragen :shock:


Wenn ein Schaden eingetreten ist, werden sie mir jedoch sagen ob sie in Leistung treten oder nicht. :evil: :evil: :evil:

Wirklich tolle Leistung von beiden.

MfG
uwe
Frank W.
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Beitrag von Frank W. »

Ich hatte gerade einen ähnlichen Fall (Sturmschaden am Pavillon). Das Teil hat fast 300 Euro gekostet, und ich dachte mir da kann man ja mal die Versicherung fragen.
Antwort: So etwas ist nicht versicherbar, da es weder zum Hausrat gehört, noch in der Gebäudeversicherung ist. Ebenso nicht der Pool (Quick Up).
Schade, schade, schade...
roadrunner
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Beitrag von roadrunner »

Hallo Frank,

das ganze ist aber wohl von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich. Unsere Gesellschaft hat damals den Pavillon ersetzt, der beim Sturm in Nachbars Garten geweht ist. Ebenso den Sturmschaden am Pool (abgerissener Ast hat die Folie aufgeschlitzt) und die abgerissenen Solarabsorber auf dem Garagendach. Allerdings haben wir keinen Intex.
Gruß, Thomas
Lutz_KS
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Beitrag von Lutz_KS »

Habe den Außenpool bei meiner Wohngebäudeversicherung mit angegeben und darauf hingewiesen, dass die komplette Technik im Haus (Keller) untergebracht ist. Dies ist mir so von der Versicherung bestätigt worden, dass alles mitversichert ist. Denn wenn eine Leitung im Bereich der Filtertechnik platzt würden mir ca. 50 cbm Wasser den Keller fluten. Wohngebäudeversicherung zahlt also Schäden am Gebäude

Meine Solarabsorber hatte der Sturm Kyrill vom Dach gerissen, diesen Schaden hätten Sie auch übernommen, jedoch ist meine Selbstbeteiligung so hoch, dass diese noch unter der Schadenssumme lag, also habe ich es letztenendes doch selbst bezahlen müssen.

Eine Haftpflicht zahlt nur Schäden die man anderen Leuten zufügt, nicht die am eigenen Gebäude! Wären meine Solarabsorber also in Nachbars Wintergarten geflogen, wäre dafür die Haftpflicht aufgekommen.

Die Hausrat zahlt alles im Haus, was nicht direkt mit dem Gebäude verbunden ist (Möbel, etc) und z.B. durch Brand, Einbruch, Vandalismus etc. zerstört wird. Diese würden also z.B. die Chemikalien zahlen oder den Bodenreiniger, wenn diese geklaut würden.

Gruß Lutz
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