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Baugemeinschaft und Schwimmbecken

Verfasst: 18.07.2011, 15:31
von drops
Hallo,

wir sind eine Bauherrengemeinschaft und planen einen Dachpool auf einem der Mehrfamilienhäuser (Reihenbebauung). Zugänglich ist er für alle Eigentümer bzw. Bewohner der Häuser der Baugemeinschaft.

Gilt dieser dann als privat, teilöffentlich oder gar öffentlich? Und welche versicherungsrechtlichen Bestimmungen regeln einen solchen Bau?

Vielen Dank für Anregungen und Tipps.
Robert

Verfasst: 19.07.2011, 06:37
von Axel Zdiarstek
hallo robert,

der glid als öffendlich.

nebenbei ... was sagt die statik des hauses dazu ?
is blöd wenn ihr alle in den keller müsst zum schwimmen, obwohl das becken mal auf dem dach stand.

mit freundlichen grüßen
Axel