Hallo,
wir sind eine Bauherrengemeinschaft und planen einen Dachpool auf einem der Mehrfamilienhäuser (Reihenbebauung). Zugänglich ist er für alle Eigentümer bzw. Bewohner der Häuser der Baugemeinschaft.
Gilt dieser dann als privat, teilöffentlich oder gar öffentlich? Und welche versicherungsrechtlichen Bestimmungen regeln einen solchen Bau?
Vielen Dank für Anregungen und Tipps.
Robert
Baugemeinschaft und Schwimmbecken
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