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Unterschied privates / öffentliches Schwimmbad

Verfasst: 04.01.2006, 14:02
von Heike
Hallo,
vielleicht kann mir jemand hier im Forum helfen? Nun gebe ich im Lehrschwimmbecken der Stadt Schwimmunterricht, dieses wird aus Kostengründen geschlossen. Was für Voraussetzungen (technisch / rechtlich) muss ein Schwimmbad haben in dem Unterrichtseinheiten gehalten werden? (Sanitäre Anlagen, Parkplätze usw.)
Wo kann ich mich erkundigen? Was für Zusatzkosten kommen auf mich zu?

Das Schwimmbad welches ich mir wünsche sollte Mindestgröße für Unterrichtszwecken genügen. Sommer wie Winter nutzbar, also Solaranlage und Wärmespeicher, energiesparend im Verbrauch (also Dauerduschen vermeiden etc.) Gewinnbringend sein (ist das überhaupt möglich?)

Hört sich vielleicht alles ein bisschen naiv an? Aber ich habe mich sportlich auf Senioren und übergewichtige Personen spezialisiert und die Nachfrage ist riesig. Teilweise Wartezeiten von über 2 Jahren!

Über Tipps, Ratschläge, Hilfestellungen etc. bin ich dankbar. Und das dieses Vorhaben nicht aus der Portokasse bezahlt werden kann ist mir auch klar.

Viele Grüße Heike

Verfasst: 04.01.2006, 15:53
von melpool hilfe
Hallo Heike,

ich möchte Dich ja nicht entmutigen, aber ein solches Unternehmen wirklich gewinnbringend zu betreiben, schaffen sicherlich nur wenige!
Allein die administrative Seite eines solchen Unternehmens wird Dich einige Tage des Monats kosten!
Neben den baulichen Vorschriften (getrennte Umkleide / Duschen / Toiletten etc. und deren Säuberung etc.) ist im Wesentlichen die Wasseraufbereitung zu nennen. Diese soll gemäß den Regeln der DIN 19643 vorgenommen werden. Diese DIN ist allerdings keine Vorschrift, aber die Gesundheitsämter richten sich sehr danach! (Bezug über Beuth Verlag, Berlin).

Da Du offenbar ein Hallenbad planst, solltest Du mit allem drum und dran einen höheren 6-stelligen Euro-Betrag einkalkulieren + ggf. die Zinsen!

Hier einige Anlaufpunkte für weitere Infos rund ums Gewerbe:
- Gewerbeaufsichtsamt
- Gesundheitsamt
- IHK
- Finanzamt
- ggf. Krankenkassen, falls Du auch Kassen-abrechnungsfähige Leistungen erbringst.
- ggf. Arbeitsamt für Gehilfen etc.
- Gemeinde: Nutzung des Grundstücks für Gewerbe?

Sicherlich habe ich noch nicht alle relevanten Aspekte in der Aufstellung berücksichtigt!

Ich glaube, dass es für Dich interessanter sein könnte, mit den Badbetreibern Deiner Nachbargemeinde zu sprechen, die sind u. U. sogar auf der Suche nach einem "Partner" in Deinem Sinne, und Du kannst Dich auf Dein Spezialgebiet, dem Schwimmunterricht usw. konzentrieren.

Viel Erfolg!

Ulli K.

Verfasst: 04.01.2006, 19:37
von Axel Zdiarstek
hallo heike,

neben der wasserpflegetechnik, dem nachweiß usw. sind die baulichen forderungen auch nicht ohne....ich denke da nur an " schrittspannungsschleifen" ..... und wenn du mit dem gesundheitsamt, ordnungsamt u.ä. nicht besonders gut klar kommst wird es erfahrungsgemäß richtig aufwendig. ( ganz zu schweigen von neidern, die dir vielerlei behörden auf den halz schicken können ).

es ist wirklich sehr aufwendig ein " öffendliches" schwimmbad zu betreiben.

wenn du wirklich ernst machen willst - wir helfen dir natürlich auch mit praktischen tips.

mit freundlichen grüßen
Axel

Verfasst: 04.01.2006, 22:53
von Heike
Schön, dass ihr mir so schnell geantwortet habt.

Also ich rechne das schon längere Zeit durch. Aber der Mut fehlt mir, ja und auch etwas Geld.

Das Grundstück hätte ich.
Mit den Krankenkassen kann ich auch abrechnen (mache ich schon)
Finanzamt habe ich auch angefragt, aber ohne konkreten Plan läßt sich vorab nichts machen.

Ich habe auch daran gedacht das zur Zeit genutzte Schwimmbad in Eigenregie zu übernehmen bzw. mit der Stadt zu sprechen. Aber: Es gibt halt Badegäste, die Dauerduschen, dieses wollte ich mittels Chip oder ähnlichem verhindern. Dann hat die Stadt dort ihren eigenen Hallenwart. Muss der sein? Wenn immer nur ein Kurs läuft? Und in den Ferien ist das Gebäude geschlossen. 30 Jahre alt, Renovierungsstau und wahrscheinlich müsste ich es, wenn es weiterhin geöffnet wäre mit den dortigen Schulen teilen. Also absolut unwirtschaftlich und nicht eigenständig.

Ich weiß z.B. in den Niederlanden gibt es öffentliche Schwimmbäder mit nur einer Sammelumkleide und 6 Duschen für mehr als 100 Leute. Wo finde ich konkrete Vorschriften? Kann ich evtl. EU-Gesetze nutzen?

Es geht ja im Grunde nur um ein kleines Becken in einer Halle wo Schulungen mit höchsten 10 Besuchern stattfinden!

Beim Gesundheitsamt werde ich mal vorsprechen, doch supergut wäre wenn ich an die genauen behördlichen Vorschriften käme.

Ich werde mich weiter erkundigen und danke euch schon mal.

Für weitere Tipps bin ich dankbar.

Viele Grüße

Heike

Verfasst: 05.01.2006, 09:25
von Axel Zdiarstek
hallo heike,

ein hallenmeister / bademeister muss dort sein.
das mit den schulen ist klar, das belastet deinen umsatz erheblich. dann ist ein kleinerer neubau schon besser.

die DIN 19605 und 19643 da steht alles drin.
wenn sich das gesundheitsamt breitschlagen lässt, kannst du mit denen vielleicht einen sonderdeal aushandeln, das du da nicht vollständig an die DIN gebunden bist, weil deines ja nicht eine "badeanstalt" ist, sondern therapeutische ( medizinische ) zwecke erfüllt.
versuchs mal....
das mit den NL ... wird in D nicht funktionieren ..... getrennte umkleiden, duschen usw.

spreche das mal mit dem amt durch und sehe welche kompromisse du denen abringen kannst.

mit freundlichen grüßen
Axel

PS: schau mal auf meine HP da findest du schon einiges allgemeines.

Verfasst: 05.01.2006, 11:51
von Amateur
hallo Heike,

der Vorbesitzer meines Hauses (Arzt) hat im Pool Bewegungstherapien durchgeführt und dafür sogar von den Berufsgenossenschaften das ok zur Berechnung dieser Leistungen bekommen. War ein ganz normales Wohnhausbad mit Skimmerbecken und konventioneller Wasseraufbereitung. Ist allerdings schon 25 Jahre her. Seitdem haben sich die Bestimmungen wahrscheinlich geändert.

@Axel
was um alles in der Welt ist eine Schrittspannungsschleife?

MfG.
Andreas

Verfasst: 06.01.2006, 01:52
von Heike
Vielen Dank,

es scheint ja doch nicht so ganz Hoffnungslos zu sein.
Im Übrigen sind mir heute die Hotelschwimmbäder eingefallen.
Vieleicht sollte ich mir parallel auch diese Bestimmungen anschauen.

Viele Grüße
Heike

Verfasst: 06.01.2006, 09:38
von Axel Zdiarstek
@ andreas,

schrittspannungsschleifen ....

im abstand von 0,5 m ; 1,0 m 1,5 m ;2,0 m sind metalldrähte im beton um das schwimmbecken zu legen. diese sind untereinander elektrisch leitetnd zu verbinden. der grund ... damit beim aus dem wasser kommen menschen keine el. ( abreiß-) spannungen beim laufen entstehen können.

ähnlich dem was wir mal in der schule gelernt haben. was mit spannungstrichter beim kontakt von elektrischen oberleitungen mit dem boden bezeichnet wird.
( unterschiedliche spannungen in unterschiedlicher entfernung vom kontaktpunkt )

warum das gefordert wird weiß ( oder auch nicht ) der teufel.

mit freundlichen grüßen
Axel

Verfasst: 06.01.2006, 11:11
von Amateur
@ Axel

Danke für die Info. Sachen gibts... [kopfschüttel]

viele Grüße,
Andreas