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Badeaufsicht

Verfasst: 24.03.2006, 14:54
von ollyfr
Hallo

ich bin Vorstand eines Vereines der ein Hallenbad von dre Stadt übernommen hat, welche Richtlinien gibt es bezüglich einer Badeaufsicht um das Hallenbad zu betreiben?

MfG

Olly

Verfasst: 25.03.2006, 07:20
von Axel Zdiarstek
hallo olly,

wird das hallenbad "öffendlich" gegen eintritt genutzt dann ja - die DIN schreibt das ( und noch andere merkwürdigkeiten ) vor.

hallenbad für privat dann nicht. privat erstreckt sich hier auf bestimmte personen und nur diese.

mit freundlichen grüßen
Axel

PS ist auch etwas auslegung