Sand im Becken

Beckeneinbauteile wie Düsen, Skimmer, Scheinwerfer, Überlaufrinnentechnik, Verrohrung, Filtertechnik, etc.

Moderatoren: Amateur, Axel Zdiarstek

Bauerjost
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Sand im Becken

Beitrag von Bauerjost »

Hallo

Ich habe eine Schwimmhalle mit Sandfilter. Es läuft eigentlich gut mit der filterung ,aber ich habe immer wieder mal Sandablagerungen im Becken , zuerst war es nur nach dem Spülen des Filters jetzt auch mal einfach so . Es kann kein Sand sein der duch benutzen ins Becken kommt , da jeder von der nutzung duscht . Kann Sand aus irgendeinen Grund von dem Filter in das Becken kommen und wieso ist es dann nicht von anfang an gewesen ? Evl kann mir da ja jemand einen Radschlag geben was ich falsch mach .

Des weiteren würde mich interessieren ob jemand von euch Erfahrung damit hat was man für Auflagen zu erfüllen hat wenn man in seinen Becken Sportkurse geben will .
Ich habe eine Physiotherapeutin die in meinen Becken Kurse geben will, wenn man so etwas rechtlich in den Griff bekommt. Evl. macht ja jemand von euch auch so etwas !
Bin über jeden Ratschlag was das an geht Dankbar .

MFGJost
melpool hilfe
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Beitrag von melpool hilfe »

Hallo,

wenn Du den gleichen Sand und die gleiche Pumpe wie vorher hast:
wahrscheinlich einer der Verteilerfinger am Filterboden defekt oder aber das 6-Wege-Ventil (Sterndichtung)

Auflagen: Schau Dir mal die DIN 19643 an, dann wird Dir diese Idee wahrscheinlich sehr schnell vergehen, insbesondere, wenn Du sonst keine Ahnung von Schwimmbecken hast und als einfachste Übung noch nicht einmal dea Sandproblem selbst lösen kannst.

Gruß ulli k.
Amateur
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Beitrag von Amateur »

Hallo Jost,

der Vorbesitzer meines Hauses (Arzt) hat im Pool Bewegungstherapien durchgeführt und dafür sogar von den Berufsgenossenschaften das ok zur Berechnung dieser Leistungen bekommen. Pool, Schwimmhalle und Betriebskosten waren damit natürlich steuerlich absetzbar :wink:

War ein ganz normales Wohnhausbad mit Skimmerbecken und konventioneller Wasseraufbereitung. Ist allerdings schon 25 Jahre her. Seitdem haben sich die Bestimmungen wahrscheinlich geändert.

Wenn du heute tatsächlich die DIN an der Backe hast => vergiss es.

viele Grüße,
Andreas
Axel Zdiarstek
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Beitrag von Axel Zdiarstek »

hallo ,

DIN an backe .... sobald entweder kommerz oder " eintritt " in form von 2 äpfeln und einer pflaume gezahlt werden ist des "öffendlich" .... und somit leider backe......

Axel
Uwe Kreitmayr
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Beitrag von Uwe Kreitmayr »

@
DIN an der Backe

Eine DIN ist meiner Ansicht nach ein unverbindlicher Vorschlag ohne eigenständigen Rechtskraft.

An der Backe haben, das ist die eigentliche Frage.
Wer schreibt wann vor, dass die DIN einzuhalten ist.

Ist z.B. ein Verein an die DIN gebunden. Wie ist es mit einem "Saunaclub". Was ist mit einem Sportlehrer der im eigenen Pool Nachhilfe im Schwimmunterricht gibt.

Im Hotels soll also die DIN greifen.
Was ist mit einer Wohnanlage mit Ferienappartments?
Vermietetes Wohngebäude?
Wenn nun Andreas statt Tuppa- oder Dessousparties Bademodenparties bei sich zuhause ausrichtet greift da die DIN?

MfG
uwe
melpool hilfe
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Beitrag von melpool hilfe »

Hallo,

spätestens, wenn es gewerblich wird, muß das Bad als öffentlch nutzbares angemeldet und die Grundbestimmungen der DIN 19643 müssen eingehalten werden, inkl. qualifiziertem Personal.

Gruß Ulli K.
Axel Zdiarstek
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Beitrag von Axel Zdiarstek »

@ uwe,

die DIN selbst .... denn alles was öffendlich ist unterliegt der normung.

ja uwe der schwule oder hetero saunaclub ist daran gebunden ( auch der in iserlohn ), genau wie der sportlehrer und die hotels und ferienclubs auch ( müssen dosieranlagen haben und nachweißpflichtig sind sie auch ).
vermietetes wohngebäude ( ohne öff. nutzung ) nicht, wohnanlage mit gemeinschaftsschwimmbecken hingegen schon.
dessouspartys mit wet t-shirt kontest nicht .... du darfst ja auch freunde zu poolpartys einladen ohne gleich einen nachweis führen zu müssen. zur not ist auch dein kindergeburtstag davon ausgenommen ....

mit freundlichen grüßen
Axel
surfer
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Beitrag von surfer »

Und egal ob DIN oder z.B. die VDE-bei einem Rechtsstreit halten sich die Juristen an die vorher genannten,da sie selber nicht die Sachkenntnisse besitzen-somit sollten diese als Grundlage angesehen werden.

Gruß Guido
Bauerjost
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Beitrag von Bauerjost »

Hallo erst mal
Also Danke schon mal für die Antworten , zu meine Schutz Ulli, ich kann auch selber Fehler an meinen Anlage suchen , wenn ich aber Leute die von der Sache mehr Ahnung haben frage bedeutet es nicht das ich mich da nicht alleine rantraue . Es könnte ja auch sein , das es normal ist das immer mal etwas Sand aus dem Filter kommt ( es ist ja nur ein wenig ) , bevor ich dann meinen Filter den ich in einen mini Keller eingebaut habe auseinander nehme frage ich doch lieber vorher , und schätze dann die Lage ab . Ich denke so etwas macht sinn oder ?

Ich habe hier bei bau meiner Schwimmhalle schon viele Sachen gefragt und sie dann doch anders gemacht wie hier vorgeschlagen und sie funktionieren einwandfrei .

Die Sache mit dem vermieten der Schwimmhalle habe bei einer Frau gesehen bei der ich meine Entfeuchtung abgeholt habe . Sie gab in ihren Becken Größe wie meins aber nur mit Glaskuppel darüber und angebauten Wintergarten mehrer Kurse die Woche ( mit Leuchtreklame an der Tür ) . So etwas macht man nicht wenn man es nicht darf .

Ich werde mal versuchen diese Frau zu erreichen und mal sie Fragen was ich dort gesehen habe war auch nicht nach DIN . Danach werde ich mal euch mal auf dem Laufenden halten .
Versteht es bitte nicht falsch ich wollte hier keinen Angreifen aber mich auch nicht Angreifen lassen . Wo ein Wille ist auch ein Weg das war schon immer so und wird auch immer so bleiben .

Mit freundlichen Grüßen Jost .K
melpool hilfe
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Beitrag von melpool hilfe »

Hallo Jost,

hier will Dich doch keiner angreifen, sondern alle obigen Beiträge sollten Dir HELFEN, den Realitäten ins Auge zu sehen!

Nimms so, wie es gemeint war und interpretiere nicht Sachen hinein, die nicht existent sind!

Nimm Deine Umwelt positiv war, meist ist sie es auch!!!!

Gruß Ulli K.
Uwe Kreitmayr
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Beitrag von Uwe Kreitmayr »

Hallo Axel,

ja, du hast recht, alles ist relativ.

Was ist eine Wohnanlage?

Eine Pumpe mit einem Filterkessel, einem Mehrwegeventil, ein paar Rohren usw. ist eine Filteranlage.

Ist ein Gebäude ( wenn es denn kein Zelt ist) mit einem Garten, einer Wohnung, einer Garage und einem Gartenzwerg eine Wohnanlage.
Machen zwei Wohnungen das ganze zu einer Wohnanlage.
Oder so ca. 10 Wohnungen. ( Oder ist ein Zelt auch geeignet ein Gebäude zu sein :roll: )

Leider kommt man nicht umhin Begriffe eindeutig zu beschreiben.

Auszug aus meiner Brandversicherungspolice:
Ein Brand ist ein Feuer, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag.
Jetzt sagt meine Versicherung: ein Feuer das entstanden ist, weil ein Elektogerät zur Wärmeerzeugung es verursacht hat, ist kein Brand. Somit besteht kein Versicherungsschutz. :shock:

Nach 35 Jahren behaupten die nun, ein Feuer ausgelöst durch ein vergessenes Bügeleisen ist kein Brand. :evil:

Ich finde Begriffe wie Wohnanlage, gewerblich, öffentlich helfen alleine nicht weiter.

In welcher "Gesetzesnorm" steht es geschrieben, welche Behörde, Amt, usw. (Gewerbeaufsichtsamt, Gesundheitsamt usw.) ist zuständig und darf von mir die einhalting einer DIN Norm verlangen.

DIN steht für Deutsches Institut für Normung und ist ein eingetragener Verein.

Der FC Bayern ist auch ein eingetragener Verein. Wenn die nun in irgend eine Schrift verlangen, dass alle Bayern immer ein rotes Hemd tragen müssen, soll ich mich dann daran halten? :wink:

MfG
uwe

PS. http://de.wikipedia.org/wiki/DIN
Liest sich so als hätte der Verfasser was mit dem Verein zu tun.
Zitat:
DIN-Normen bilden einen Maßstab für einwandfreies technisches Verhalten und sind daher im Rahmen der Rechtsordnung von Bedeutung. Grundsätzlich haben DIN-Normen den Charakter von Empfehlungen. Ihre Anwendung steht jedem frei, d. h., man kann sie anwenden, muss es aber nicht. Verbindlich werden Normen dann, wenn in privaten Verträgen oder in Gesetzen und Verordnungen auf sie Bezug genommen wird und dort deren Anwendung festgelegt wird.
Im Falle von Jost wäre also ein Hinweis auf die einschlägigen Gesetze oder Verordnungen hilfreich. Erst damit ist es möglich einzuschätzen in wieweit es ratsam ist sich an die DIN zu halten.
melpool hilfe
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Beitrag von melpool hilfe »

Hallo Uwe,

Du hast Recht, die DIN 19643 selbst ist keine Vorschrift.

In der Praxis berufen sich aber alle (Aufsichts-) Behörden, und davon gibt es bekannter Weise viele, für gewerbliche Bäder auf diese Norm.

Die Krux ist, man macht und investiert und wenn dann nicht alles genau eigehalten ist und es entsteht ein Schaden, welcher auch immer, und der Nachweis der Nicht-Einhaltung der DIN wird erbracht, so wird man sehr schnell persönlich haftbar gemacht, inklusive Bußgelder, auch bei eventuell bestehenden GmbH's oder ähnlichen.

Auf jeden Fall muß der Betrieb bei den verschiedenen Behörden angemeldet werden, die dann auch bald zur Kontrolle kommen und nach dem Motto "wer suchet der findet" Auflagen bis Strafen erteilen können (und oftmals) werden.....
Ein Rattenschwanz ohne Ende und eben für einen Laien gar nicht erfassbar / zu handhaben!!!! Und das, je nach Blickwinkel, sowohl "leider" als auch "Gott sei Dank"!

Ich denke, eine erste grobe Klassifizierung ist doch recht einfach: wird im Zusammenhang mit dem Becken Geld verdient, ist es als gewerblich genutztes Becken anzusehen mit allen daraus folgenden Konsequenzen.
Davon abweichende Regelungen gibt es sicherlich, doch das ist dann wohl eher eine Frage für die Juristen....

Gruß Ulli K.
Axel Zdiarstek
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Beitrag von Axel Zdiarstek »

@ uwe,

die deffinition deiner versicherung ist rechtlich nicht richtig .....
ein schadfeuer wird anders deffiniert ..... ( muss ich erst nachschlagen )

zu allem anderen ... es kommt darauf an wer da eine überprüfung ( in einem schadensfall ) durchführt.

mit freundlichen grüßen
Axel
Uwe Kreitmayr
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Beitrag von Uwe Kreitmayr »

Hallo Axel

das Beispiel mit der Versicherung brachte ich nur um aufzuzeigen, dass man mit Wortklauberei an sich einleutende Umstände neu deuten kann, bzw. Ausnahmetatbestände erzeugen kann.
Davon leben dann Heerscharen von Juristen :evil:

MfG
uwe
Amateur
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Beitrag von Amateur »

Hallo Uwe,

du hast natürlich Recht, die DIN ist kein Gesetz. Gesetzestexte und Verordnungen sind aber nie technisch formuliert, sondern beschreiben immer die beabsichtigte Wirkung. Beispiel StVO: Man muss so fahren, dass niemand geschädigt, gefährdet oder behindert wird. Wie das geht steht nicht drin.

Interessant wird es immer erst, wenn ein Schaden eintritt. Dann ist es so, wie es Guido oben beschrieben hat. Hat man die einschlägigen Regelwerke eingehalten ist man auf der sicheren Seite. Wenn nicht, muss man nachweisen, dass die Gesetzesabsicht trotzdem erfüllt wurde. Das ist aber so gut wie unmöglich, da sich auch ein Gutachter kaum auf so dünnes Eis begibt.

viele Grüße,
Andreas
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