Da ich neu im Forum bin möchte ich erst mal Hallo sagen. Mein Problem.
Mein Abwasserzweckverband weigert sich mir zu erlauben meinen Pool (17qm) über meinen seperat abzulesenden Gartenwasserhahn zu befüllen. Man begründet das indem gesagt wird, daß behandeltes Wasser in das Kanalnetz einzuleiten ist. Ich bezweifle aber das nach einem halben Jahr Winterpause (ohne Überwinterungsmittel) das Wasser noch nennenswerte Rückstände enthält. Man beruft sich dazu auf eine Verodrnung im Wassergesetz welche ich so nicht darin finde. Lediglich die Bezeichnung -behandeltes Wasser- was für mich eine Definitionsfrage ist.
Ich vermute allerdings das finanzielle Interessen eine Rolle spielen.
Hat jemand mit dieser Problematik Erfahrungen?
MfG D. Reinhardt
Abwasserproblem
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Axel Zdiarstek
hallo kater,
das mit den EURO´s dürfte wohl stimmen.....
das zitat mit dem behandelten wasser ist auslegungssache.....
es stimmt es wurde mal behandelt, fällt aber nicht zwangsläufig
unter diese formilierung des gesetzgebers.
wobei sie da wohl einen taktischen "fehler" gemacht haben.....
die logische aussage wäre..."sie wechseln im frühjahr das wasser nicht."
was ja auch nicht gemacht werden muss !!!!!
mit etwas chlor ( aktivsauerstoff ), ph-senker, flockkissen geht das problemlos..... es ist etwas zeit erforderlich.....
und ausserdem ...wer kontrolliert das aus welchem hahn das wasser läuft ?????? ( ausser ihr lieber nachbar petzt )
wenn sich ein bürokrat dazu entschlossen hat ihnen das zu verbieten
haben sie kaum eine chance ihm das auszureden, auch nicht mit logischen argumenten.
mit freundlichen grüßen
Axel Zdiarstek
das mit den EURO´s dürfte wohl stimmen.....
das zitat mit dem behandelten wasser ist auslegungssache.....
es stimmt es wurde mal behandelt, fällt aber nicht zwangsläufig
unter diese formilierung des gesetzgebers.
wobei sie da wohl einen taktischen "fehler" gemacht haben.....
die logische aussage wäre..."sie wechseln im frühjahr das wasser nicht."
was ja auch nicht gemacht werden muss !!!!!
mit etwas chlor ( aktivsauerstoff ), ph-senker, flockkissen geht das problemlos..... es ist etwas zeit erforderlich.....
und ausserdem ...wer kontrolliert das aus welchem hahn das wasser läuft ?????? ( ausser ihr lieber nachbar petzt )
wenn sich ein bürokrat dazu entschlossen hat ihnen das zu verbieten
haben sie kaum eine chance ihm das auszureden, auch nicht mit logischen argumenten.
mit freundlichen grüßen
Axel Zdiarstek
Ich habe mich nicht richtig ausgedrückt. Der AZV hat in seinen Auflagen zur Genehmigung des Zwischenzählers die obige Klausel einefügt. Da aber diese Zähler vom AZV selbst abgelesen werden befürchte ich in Zukunft Streit über die Verwendung der angefallenen Wassermenge. Selbst wenn ich zB 30qm nur für den Garten verwende werden die mir doch einreden ich hätte den Pool befüllt.
Ich denke das ich vielleicht bei unserem Umweltamt nachfragen muß.
MfG Detlef Reinhardt
Ich denke das ich vielleicht bei unserem Umweltamt nachfragen muß.
MfG Detlef Reinhardt
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....was zu beweisen wäre....( die lieben nachbarn )
einen versuch wäre es wert beim umweltamt nachzufragen.
vielleicht auch beim leiter des AZV ?
zur not auch einen rechtsanwalt vor dem AZV, denn es ist auslegungssache. der AZV geht davon aus das er "recht" hat, so ist das bei behörden. ( entweder sie sind nicht zuständig - das ist der erste prüfpunkt. wenn sie dann doch zuständig sind - haben sie automatisch recht. ) so ist das halt.
hier in der gegend habe ich von so einem problem noch nie gehört.
mfg
Axel Zdiarstek
einen versuch wäre es wert beim umweltamt nachzufragen.
vielleicht auch beim leiter des AZV ?
zur not auch einen rechtsanwalt vor dem AZV, denn es ist auslegungssache. der AZV geht davon aus das er "recht" hat, so ist das bei behörden. ( entweder sie sind nicht zuständig - das ist der erste prüfpunkt. wenn sie dann doch zuständig sind - haben sie automatisch recht. ) so ist das halt.
hier in der gegend habe ich von so einem problem noch nie gehört.
mfg
Axel Zdiarstek
Hallo,
du schreibst das es in der Begründung um das behandelte Wasser geht und das es eventuell noch rückstände haben könnte,richtig?
Aber das Wasser was aus deiner Leitung kommt ist ja auch schon mit behandelt worden und zwar mit Chlor von deinem Wasserwerk
Wir setzen unserem Trinkwasser bei uns auch Chlor zu.
Auserdem wie Axel schon sagt brauchst du es ja auch gar nicht einleiten.
Gruß Düse
du schreibst das es in der Begründung um das behandelte Wasser geht und das es eventuell noch rückstände haben könnte,richtig?
Aber das Wasser was aus deiner Leitung kommt ist ja auch schon mit behandelt worden und zwar mit Chlor von deinem Wasserwerk
Wir setzen unserem Trinkwasser bei uns auch Chlor zu.
Auserdem wie Axel schon sagt brauchst du es ja auch gar nicht einleiten.
Gruß Düse