Hallo,
ich habe eine Frage:
Wir haben in unserem Hallenbad eine Elektrolyseanlage zur Herstellung von Natriumhypochrid.
Dieses Natriumhypochlorid wird in einem PE-Behälter (ca. 2m³) zwischengelagert. Dieser Behälter ist allerdings nicht doppelwandig oder steht in einer Auffangwanne. Ist dieses überhaupt zulässig? Und in welchem Gesetz oder in welcher Verordnung ist dieses vorgeschrieben.
Vielen Dank im voraus!
Andreas
Behälter für Natriumhypochlorid
Moderatoren: Amateur, Axel Zdiarstek
Hallo Andreas,
zumindest nach MSDS ist keine besondere Lagerung vorgeschrieben, siehe http://www.hedinger.de/bilder/9/Natrium ... 5_v002.pdf Allerdings macht mich die Menge stutzig. Sind das wirklich 2 Kubikmeter? Wofür? Das Zeug zersetzt sich ziemlich schnell und wird dann unwirksam. Langzeitbevorratung macht keinen Sinn. Wenn ihr eine Elektrolyseanlage habt könnt ihr doch just in time produzieren.
MfG.
Andreas
zumindest nach MSDS ist keine besondere Lagerung vorgeschrieben, siehe http://www.hedinger.de/bilder/9/Natrium ... 5_v002.pdf Allerdings macht mich die Menge stutzig. Sind das wirklich 2 Kubikmeter? Wofür? Das Zeug zersetzt sich ziemlich schnell und wird dann unwirksam. Langzeitbevorratung macht keinen Sinn. Wenn ihr eine Elektrolyseanlage habt könnt ihr doch just in time produzieren.
MfG.
Andreas
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Hallo,
Na-hypochlorit gehört zu den wassergefährdenden Stoffen.
Hierzu folgender Link:
http://www.bvdm-online.de/uwlexikon/l/lagerung.html
Viele Grüße Ulli K.
Na-hypochlorit gehört zu den wassergefährdenden Stoffen.
Hierzu folgender Link:
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Viele Grüße Ulli K.
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Hallo Amateur,
das war jetzt aber ein Schnellschuß.
Lies doch mal den Artikel ganz durch. Er beginnt mit A1-Artikeln (natürlich für uns nicht relevant) und geht allgemein weiter mit wassergefährdenden Stoffen (wie für Chlorbleichlauge).
Dass Gefahrenklasse und Wassergefährdungsklasse zwei Paar Schuhe sind, ist absolut richtig und wird ja wohl auch von keinem in Frage gestellt.
Ich wünsche ein schönes Wochenende!
Viele Grüße Ulli K.
das war jetzt aber ein Schnellschuß.
Lies doch mal den Artikel ganz durch. Er beginnt mit A1-Artikeln (natürlich für uns nicht relevant) und geht allgemein weiter mit wassergefährdenden Stoffen (wie für Chlorbleichlauge).
Dass Gefahrenklasse und Wassergefährdungsklasse zwei Paar Schuhe sind, ist absolut richtig und wird ja wohl auch von keinem in Frage gestellt.
Ich wünsche ein schönes Wochenende!
Viele Grüße Ulli K.
Danke für die vielen Beiträge.
Ich habe inzwischen folgendes festgestellt.
Natriumhypochlorit gehört zur Wassergefährdungsklasse 2 und bei der Menge 1-10m³ zur Gefahrenstufe B.
Hier ist allerdings nur wichtig, dass der Stoff IRGENDEINER Wassergefährdungsklasse zugeordnet wird. Auf jeden Fall ist zu verhindern, dass diese Stoffe weder absichtlich noch unabsichtlich in den Erdboden oder in die Kanalisation gelangt. Entsprechend sind Vorkehrungen zu treffen, sprich also Behälter doppelwandig ausführen oder mit Auffangwanne versehen.
Zu der Lagermenge: Wir betreiben ein größeres Erlebnisbad und haben eine entsprechend hohe Abnahme.
Allen eine angenhme Arbeitswoche!
Andreas
Ich habe inzwischen folgendes festgestellt.
Natriumhypochlorit gehört zur Wassergefährdungsklasse 2 und bei der Menge 1-10m³ zur Gefahrenstufe B.
Hier ist allerdings nur wichtig, dass der Stoff IRGENDEINER Wassergefährdungsklasse zugeordnet wird. Auf jeden Fall ist zu verhindern, dass diese Stoffe weder absichtlich noch unabsichtlich in den Erdboden oder in die Kanalisation gelangt. Entsprechend sind Vorkehrungen zu treffen, sprich also Behälter doppelwandig ausführen oder mit Auffangwanne versehen.
Zu der Lagermenge: Wir betreiben ein größeres Erlebnisbad und haben eine entsprechend hohe Abnahme.
Allen eine angenhme Arbeitswoche!
Andreas