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ollyfr
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Beitrag
von ollyfr » 24.03.2006, 14:54
Hallo
ich bin Vorstand eines Vereines der ein Hallenbad von dre Stadt übernommen hat, welche Richtlinien gibt es bezüglich einer Badeaufsicht um das Hallenbad zu betreiben?
MfG
Olly
Axel Zdiarstek
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Beitrag
von Axel Zdiarstek » 25.03.2006, 07:20
hallo olly,
wird das hallenbad "öffendlich" gegen eintritt genutzt dann ja - die DIN schreibt das ( und noch andere merkwürdigkeiten ) vor.
hallenbad für privat dann nicht. privat erstreckt sich hier auf bestimmte personen und nur diese.
mit freundlichen grüßen
Axel
PS ist auch etwas auslegung