Bauverordnung für Pool's in NRW ?
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Bauverordnung für Pool's in NRW ?
Hallo
Gibt es aus baurechtlicher Sicht irgend etwas zu beachten in NRW?
Ich möchte mein Pool ( Durchmesser 4m und Tiefe 1,5m )in meinem Garten einlassen , so das nur noch ca 20 cm herausschauen .
Vielen Dank für eure Hilfe .(':shock:')
Shocked
Jan
Gibt es aus baurechtlicher Sicht irgend etwas zu beachten in NRW?
Ich möchte mein Pool ( Durchmesser 4m und Tiefe 1,5m )in meinem Garten einlassen , so das nur noch ca 20 cm herausschauen .
Vielen Dank für eure Hilfe .(':shock:')
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Jan
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Hallo Ulli,
beim Baurechtsamt.
Stimmt , ist meistens bei der Gemeindeverwaltung.
Es stimmt halt nicht, daß es ein "Gemeindegesetz" ist.
Man kann sich z.B. unter www.baurecht.de/Landesbauordnung schon
im Vorfeld schlau machen. Muß sich auch ne Gemeinde daran halten -
ist einklagbar .
Gruß
metzi
beim Baurechtsamt.
Stimmt , ist meistens bei der Gemeindeverwaltung.
Es stimmt halt nicht, daß es ein "Gemeindegesetz" ist.
Man kann sich z.B. unter www.baurecht.de/Landesbauordnung schon
im Vorfeld schlau machen. Muß sich auch ne Gemeinde daran halten -
ist einklagbar .
Gruß
metzi
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hallo bolle,
du kannst dein schwimmbecken bis 100 m³ ohne irgend einen antrag zu schreiben bauen. abstand zu nachbargrenze kann sich als tücke erweisen , der muss 3 m betragen .... aus lärmschutzgründen ! ( was ich nun nicht verstehen kann !!!!! )
es ist egal ob du in bayern oder berlin oder nrw wohnst.....
mit freundlichen grüßen
Axel
du kannst dein schwimmbecken bis 100 m³ ohne irgend einen antrag zu schreiben bauen. abstand zu nachbargrenze kann sich als tücke erweisen , der muss 3 m betragen .... aus lärmschutzgründen ! ( was ich nun nicht verstehen kann !!!!! )
es ist egal ob du in bayern oder berlin oder nrw wohnst.....
mit freundlichen grüßen
Axel
Hallo Axel,
100m3 ist in den meisten/allen wohl so. Trotzdem LBVO - siehe oben-beachten.Hier kann jedes Land machen wie es will!!
Wo hast Du denn das mit dem Lärmschutz her???
Bei geräuschemissionen kommt es immer auf das Wohngebiet an.
Die Gemeindeordnung kann lediglich die Mittagszeiten ( z.b.Rasenmähen - alles über 70 dbA) festlegen.
Lärmgrenzen werden je nach Gebiet erlassen -Reines Wohngebiet, Mischgebiet, Gewerbegebiet u.s.w.Ist ein Bundesemissionsgesetz.
Grenzabstände(keine Wohnbebauung) werden im Nachbarschaftsrecht geregelt.
Einen Pool der keine Umrandung höher als 1 m hat, kannst Du bei uns z.B. theoretisch 10 cm neben die Grenze setzten.
Gruß
metzi
100m3 ist in den meisten/allen wohl so. Trotzdem LBVO - siehe oben-beachten.Hier kann jedes Land machen wie es will!!
Wo hast Du denn das mit dem Lärmschutz her???
Bei geräuschemissionen kommt es immer auf das Wohngebiet an.
Die Gemeindeordnung kann lediglich die Mittagszeiten ( z.b.Rasenmähen - alles über 70 dbA) festlegen.
Lärmgrenzen werden je nach Gebiet erlassen -Reines Wohngebiet, Mischgebiet, Gewerbegebiet u.s.w.Ist ein Bundesemissionsgesetz.
Grenzabstände(keine Wohnbebauung) werden im Nachbarschaftsrecht geregelt.
Einen Pool der keine Umrandung höher als 1 m hat, kannst Du bei uns z.B. theoretisch 10 cm neben die Grenze setzten.
Gruß
metzi
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Erst einmal vielen Dank an alle für euer Ratschläge und Hinweise .
Ich habe in der Landesbauornung nachgeschaut und muss gestehen sehr viel schlauer bin ich dadurch nicht geworden . Deshalb nocheinmal ein extra Dank an Axel - war alles kurz , knapp und verständlich - denn da mein Becken nur etwa 18000 l fast dürfte es somit keine Probleme geben .
Gruß und Dank
JanBolle
Ich habe in der Landesbauornung nachgeschaut und muss gestehen sehr viel schlauer bin ich dadurch nicht geworden . Deshalb nocheinmal ein extra Dank an Axel - war alles kurz , knapp und verständlich - denn da mein Becken nur etwa 18000 l fast dürfte es somit keine Probleme geben .
Gruß und Dank
JanBolle
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